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OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 18; BGB §§ 879, 1113
Inhaltserfordernis einer Zwischenverfügung/Vereinbarung einer bestimmten Rangstelle bei Bestellung einer Hypothek - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1981, 580 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 03.06.1980 - 4 T 243/80
Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80
2. Uegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Auflassung an In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten (LG Bonn, Beschluß vom 3.6.1980 - 4 T 243/80 - mitgeteilt von Notar Dr. Lamberty, Siegburg) BGB ft§ 925, 1418 GBO § 47 1. Von dem Erfordernis der inhaltlichen Übereinstimmung von Eintragungsantrag und Auflassung kann abgesehen werden, wenn das Grundstück an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Bruchteileerwerber zu 1/2 Anteil aufgelassen worden Ist und diese beantragen, sie als Miteigentümer in Gütergemeinschaft einzutragen. - RG, 24.01.1914 - V 1/14
Darf der Grundbuchrichter den ohne Mitwirkung der Ehefrau gestellten Antrag eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80
Hieraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß aufgrund einer an einen Ehegatten allein erfolgten Auflassung sofort die Eintragung der Eheleute als Miteigentümer in Gütergemeinschaft beantragt werden kann, da das Grundbuch durch die Eintragung des erwerbenden Ehegatten als Alleineigentümer unrichtig würde und sofort gemäß § 22 GBO berichtigt werden müßte ( RGZ 84, 326, 327 f.; BayObLG RPfleger 1975, 302 e. DNotZ 1976, 174 und RPfleger 1979, 18 f. DNotZ 1979, 216).
- OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Veräußerung von Grundbesitz durch …
Fehlt sie, so ist die Zwischenverfügung auf Beschwerde schon aus diesem Grund aufzuheben (Senat in 20 W 392/80 vom 22.07.1980 = MittRhNotK 1981, 64/65; OLG Hamm NJW 1967, 2365 und OLGZ 1975, 150 = Rpfleger 1975, 134;… Demharter a.a.O. Rn. 33, KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rn. 56, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 95, je zu § 18).